Finanzen

Hilfe für Gewinnermittlung: Praxisleitfaden der Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Buch-Rezension


Hilfe für Steuerpflichtige (Quelle: Hartmut Butt, Freier Journalist)
GDN - Die Zeit läuft: Nur noch wenige Tage verbleiben bis zur Abgabe der Einkommensteuer-Erklärung. für das Jahr 2016. Am 31. Mai 2017 muss die Erklärung spätestens beim Finanzamt vorliegen. Eile ist angesagt.

Gewerbetreibende bis zu einer bestimmten Umsatz- und Gewinngrenze sowie Freiberufler können ihren Gewinn mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz) ermitteln, bei der weniger Aufwand als bei der doppelten Buchführung betrieben werden muss. Eine große Hilfe bei der Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung kann das Buch Praxisleitfaden Einnahmen-Überschuss-Rechnung von Eric Froemer sein. Es ist unter der ISBN-Nr.: 978-3-8120-0649-1 im Merkur-Verlag Rinteln erschienen. Es kostet 19,90 Euro.
Auf 223 Seiten erklärt der Autor zunächst die Grundlagen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Die Rechtsgrundlagen werden ebenso anschaulich präsentiert wie das Zu- und Abflussprinzip, die Abgrenzung zur Buchführung und die Ausnahmen des Zu- und Abflussprinzips. Einen breiten Raum nimmt auch das Gebiet der Abschreibungen ein. Den Großteil des Buches nimmt die praktische Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ohne und mit Umsatzsteuer sowie Besonderheiten dieser Gewinnermittlungsart ein.

Der Praxisleitfaden trägt seinen Namen zu Recht. Eric Froemer gelingt es mit zahlreichen Beispielen, das sicherlich nicht einfache und umfangreiche Gebiet der Gewinnermittlung abzubilden. Zahlreiche Beispiele und Übungsaufgaben mit Lösungen am Ende des Buches bringen den Leser weiter. Sehr hilfreich sind auch die Zusammenfassungen am Ende jedes Kapitels. Insgesamt ein gelungenes Werk, das weiterempfohlen werden kann.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.