Vermischtes

Bericht: Nur wenige Islamisten werden Fußfessel tragen müssen

(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die Bundesregierung geht davon aus, dass trotz der angestrebten Gesetzesänderung nur wenige islamistische Gefährder am Ende eine Fußfessel werden tragen müssen. Das berichtet die "Mitteldeutsche Zeitung" (Samstagsausgabe).
Fortan sollen terroristische Gefährder ebenso zum Tragen einer Fußfessel verpflichtet werden können wie Menschen, die aufgrund von Staatsschutzdelikten mindestens zwei Jahre hinter Gittern saßen. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums sagte der Zeitung, dass es 2014 lediglich fünf Verurteilungen zu einer Haftstrafe von zwei und mehr Jahren aufgrund von Staatsschutzdelikten gegeben habe. Und auch wenn die Zahl der Ermittlungsverfahren gegen Islamisten zuletzt deutlich gestiegen sei, zeigte er sich überzeugt: "Die Zahl der Fälle wird gering bleiben." In der Bundesregierung hieß es weiter, dass von den offiziell 570 islamistischen Gefährdern fast alle in die Zuständigkeit der Länder fielen. Man hoffe nun, dass die Länder ihre Gesetze entsprechend der geplanten Änderung des BKA-Gesetzes korrigieren würden. Die Korrektur des BKA-Gesetzes für sich allein werde jedenfalls folgenlos bleiben. Die beiden Gesetzesänderungen zur Fußfessel waren am Freitag vom Bundestag in erster Lesung beraten worden. Nach Informationen der Zeitung mussten Ende 2016 insgesamt 87 Männer sowie eine Frau wegen schwerer Sexual- und Gewaltdelikte eine Fußfessel tragen. Die Zahl der Fälle stieg demnach von 34 im Jahr 2012 kontinuierlich auf zuletzt 88 an.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.