Gesundheit

DRK warnt vor Einstufung von Rotkreuzschwestern als Leiharbeiterinnen

GDN - Der Präsident des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Rudolf Seiters, hat die Bundesregierung aufgefordert, die 25.000 Rotkreuzschwestern in Deutschland nicht - wie geplant - als Leiharbeiterinnen einzustufen. Wenn es für die Schwesternschaften keine Ausnahmeregelung im neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gebe, sei deren Existenz bedroht und Hilfe im Katastrophenfall nicht mehr möglich, sagte Seiters der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag).
Er habe kein Verständnis dafür, dass in einer Zeit, in der nicht nur mit Blick auf Flüchtlingsströme jede helfende Hand gebraucht werde, die Politik leichtfertig auf die Hilfe von erfahrenen Rotkreuzschwestern verzichte. Das DRK werde bei seiner Forderung von vielen Bundesländern, darunter auch der niedersächsischen Landesregierung, unterstützt. Nach dem ab 1. April dieses Jahres geltenden neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz werden die Rotkreuzschwestern als Leiharbeiterinnen eingestuft, die Ausleihdauer auf 18 Monate beschränkt. "Wir sind keine Leiharbeitnehmerinnen und wir wollen auch keine Leiharbeitnehmerinnen werden", sagte die Präsidentin des Verbandes der Schwesternschaften vom DRK (VdS), Generaloberin Gabriele Müller-Stutzer, der Zeitung. Für den 23. Februar ist in Berlin deshalb eine Kundgebung geplant. Derzeit sind die DRK-Schwestern keine Arbeitnehmerinnen, sondern Vereinsmitglieder in den bundesweit 33 regionalen Schwesternschaften. In deren Auftrag sind sie an Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen tätig und damit praktisch unkündbar. Seiters verweist darauf, dass das Rote Kreuz mit seinen Mitgliedsverbänden - darunter auch die Schwesternschaften - gemäß den Genfer Konventionen und des DRK-Gesetzes gegenüber den deutschen Behörden verpflichtet sind, im Krisen- und Katastrophenfall zu helfen. Auf dieser Grundlage seien die Rotkreuzschwestern seit Jahrzehnten humanitär tätig.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.