Politik

Jobcenter versagen bei Eingliederungsvereinbarungen

BAG Hartz IV


(Quelle: Pixabay CC0)
GDN - Der Bundesrechnungshof listet eine Reihe von inhaltlichen Fehlern auf, die in Eingliederungsvereinbarungen auftreten. Spitzenreiter hierbei mit knapp 38 % ist, dass das “Fordern“ unkonkret ausformuliert ist.
Der Bundesrechnungshof hat in seinem Prüfbericht zum “Inhalt und Nachhaltung von Eingliederungsvereinbarungen bei Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung“ festgestellt, dass in über 60 % keine, oder keine gültigen Eingliederungsvereinbarungen mit den Leistungsberechtigten getroffen wurden.
Der Bundesrechnungshof listet eine Reihe von inhaltlichen Fehlern auf, die in Eingliederungsvereinbarungen auftreten. Spitzenreiter hierbei mit knapp 38 % ist, dass das “Fordern“ unkonkret ausformuliert ist.
Robert Schwedt, Mitglied im SprecherInnenrat Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV, der Partei DIE LINKE sagt: “Der Bundesrechnungshof gibt an, dass ca. 35 % der Eingliederungsvereinbarungen inhaltlich zu beanstanden sind. Nach meiner Erfahrung sind es jedoch deutlich mehr Eingliederungsvereinbarungen, die nicht rechtskonform abgeschlossen werden.
Allein die Tatsache, dass Leistungsberechtigte von den Jobcentern nicht darüber aufgeklärt werden, dass es sich bei einer Eingliederungsvereinbarung um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag handelt, der frei verhandelbar ist, stellt einen so gravierenden Beratungsmangel dar, dass die Eingliederungsvereinbarungen nicht das Papier wert sind, auf dem sie gedruckt werden.“
Worum es bei diesem Prüfbericht wirklich geht, ist erst auf den zweiten Blick ersichtlich. Vordergründig geht es um die rechtssichere Gestaltung von Eingliederungsvereinbarungen und darum nachzuhalten, ob die Eingliederungsvereinbarungen auch eingehalten werden.
Das ist grundsätzlich noch nichts Schlechtes, da in den Eingliederungsvereinbarungen auch das “Fördern“ vereinbart wird. Schaut man jedoch genauer hin, findet man unter Punkt 3 / 3.1 Folgendes.
Zitat aus dem Prüfbericht: “Da Sanktionen an der Verletzung von Pflichten ansetzen, die im Eingliederungsprozess identifiziert und festgelegt worden sind, ist die Nachhaltung dieser Pflichten auch wesentlich dafür einen sanktionsbewehrten Sachverhalt zu erkennen und eine Sanktion durchzusetzen.“

Dagmar Maxen, Mitglied im SprecherInnenrat der Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV der Partei DIE LINKE äußert sich dazu wie folgt: “Bei den meisten Eingliederungsvereinbarungen überwiegt das Fordern deutlich dem Fördern, und in einem nicht geringen Teil der Fälle, werden die Eingliederungsvereinbarungen so gestaltet, dass es zu einer Sanktion kommen muss.
Dabei ist es natürlich unerlässlich, dass die Eingliederungsvereinbarungen rechtssicher gestaltet sind, da aus einer ungültigen Eingliederungsvereinbarung keine Sanktionen erwachsen können.“

Der Bundesrechnungshof regt daher an, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales überdenken soll, ob die Eingliederungsvereinbarungen in der derzeitigen Form ein geeignetes Instrument sind, die Integration von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den Arbeitsmarkt wirksam und wirtschaftlich zu unterstützen, oder ob es ist nicht sinnvoller wäre, aus der “muss Bestimmung“ zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung, eine “Kann-Regelung“ zu machen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV, der Partei DIE LINKE rät eher dazu, das System Hartz IV auf der Müllhalde der Geschichte zu entsorgen und durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung in Höhe von 1200 € netto zu ersetzen, als eine weitere Flickschusterei an einem System zu betreiben, dass täglich Millionen von Menschen demütigt in dem es sie der Willkür und der, durch den Bundesrechnungshof festgestellten “Unfähigkeit der Jobcenter“ aussetzt.
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